Selbstverständlich gab es schon vor 1874, dem Gründungsjahr der FF, Feuerlöschwesen in Wörth. Feuerwehr gab es also schon vor der Freiwilligen Feuerwehr.

Früher bestand für jeden Vollbürger bei Strafe die Verpflichtung, bei der Brandbekämpfung mitzuwirken.
So wird 1639/40 im "Strafregister" der Stadtrechnung vermerkt:

"4 fl. von Petter Heugel zu straff wegen seines Ungehorsams, dahs er nit hatt gelescht an dem Brandt an Velten Langen Behausung"

Immer wieder wird von Amts wegen auf diese Verpflichtung hingewiesen.

Sogar Ansätze zu einer Organisation des Löschwesens werden lange vor 1874 sichtbar.
Da eine wirksame Brandbekämpfung nur dann möglich ist, wenn die einzelnen Arbeiten koordiniert werden, wenn jeder weiß, welchen Platz er einnehmen muß, bildete sich schon recht früh eine Funktionsteilung heraus.
Die Feuerordnung von 1767 geht in diesem Punkt sicher auf noch ältere Vorlagen zurück:

"Nachdeme auch zu Vermeidung aller Confusion, und desto geschwinderer Huelfsleistung noethig ist, daß soviel moeglich, gleich ein jeder bey allen Vorfallenheiten seinen angewiesenen Platz habe, und was er besonders zu thun hat, wissen moege:
So sollen nicht allein zu Richtung, Regierung und Anwendung, auch Treibung derer Spritzen desto besser lernen, exerciert
werden; Sondern es sollen auch jeden Orts gewisse Leute ernennet und verordnet werden, welche zur Zeit einer Feuersnoth das Wasser herzuleiten und stemmen, Leitern und Haaken herbey bringen, das Wasserschoepfen veranstalten, die brennende Gebaeude besteigen oder niederreissen, um das Feuer Wacht halten, denen Bedraengten beystehen, die gefluechtete Sachen bewachen, und durch Parouillieren alle Unordnung, auch Diebstaele verhueten, damit sogleich einjeder sich auf seinem Posten einfinden, und was er zu thun habe wissen koenne."

In diesem Text ist die "klassische" Einteilung der Feuerwehr in die drei Züge:
Steiger, Spritzenmänner, Ordnungsmänner bereits deutlich erkennbar.

Schließlich bedarf eine Wehr eines einheitlichen Kommandos, um gezielt und wirkungsvoll arbeiten zu können.

"Bey einer jeden dieser Arten Nothgehuelfen, sollen alleseits einige Aufseher bestellt seyn, welche einen jeden zu seinem Geschaeft ernstlich antreiben, jeden Orts Beamter oder Vorsteher aber soll, wo nicht in denen Hauptstaedten es besonders von Uns verordnet, die Direction der ganzen Sache fuehren, ausser denenselben aber niemand, etwas zu befehlen - und mit seiner Verantstaltung mehr zu hindern als zu befoerdern gesatattet werden."

Damit die Verordnungen der Brandvorsorge und Brandbekämpfung auch tatsächlich unter die Leute kamen, wurden sie auf landesherrliche Anweisung hin einmal schriftlich veröffentlicht und außerdem

"alljaehrlich auf die gewoehnliche Gerichtstaege verlesen",

d. h. jedes Jahr einmal wurde auf einer Art Gemeindeversammlung, die zu besuchen jedermann verpflichtet war, neben anderen Gesetzen und Verlautbarungen die Feuerordnung auf dem Rathausplatz in Wörth "publicirt".